Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GROUNDFRIDGE B.V. – VERBRAUCHER
(B2C) –
Diese Bedingungen gelten, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt (Verbraucher), und der Kunde den Transport ab dem Lager des Verkäufers selbst organisiert (FCA).
Artikel 1 – Anwendbarkeit
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Vertrag und jede Lieferung des Groundfridge (im Folgenden: "das Produkt") durch Groundfridge B.V., Back-Upstraat 1, 1033 NX Amsterdam (im Folgenden: "der Verkäufer") an den Verbraucher (im Folgenden: "der Kunde").
1.2 Vor Abschluss des Fernabsatzvertrages wird der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden über die Website zur Verfügung gestellt. Mit Abschluss der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
Artikel 2 – Das Angebot und der Vertrag
2.1 Alle Angebote auf der Website sind freibleibend. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat, wird dies ausdrücklich erwähnt.
2.2 Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde den elektronischen Bestellprozess auf der Website vollständig durchlaufen, den Bedingungen zugestimmt und auf die Schaltfläche "Kaufen mit Zahlungsverpflichtung" oder "Kaufen" geklickt hat. Der Verkäufer bestätigt die Bestellung unverzüglich per E-Mail.
Artikel 3 – Preise und Transportkosten
3.1 Alle angegebenen Preise im Webshop sind in Euro und inklusive Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich Transportkosten, Versicherungen und eventuellen Zollgebühren außerhalb der EU, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Selbstorganisation des Transports: Da die Lieferung auf Basis von FCA Amsterdam erfolgt, sind die Kosten für den Transport nicht im Produktpreis enthalten. Der Kunde beauftragt und bezahlt den (vom Verkäufer empfohlenen) Spediteur direkt.
3.3 Lieferungen außerhalb der EU: Wenn das Produkt vom Spediteur des Kunden in ein Land außerhalb der Europäischen Union (z.B. Vereinigtes Königreich oder Schweiz) exportiert wird, stellt der Verkäufer die niederländischen Exportdokumente bereit. Der Kunde ist jedoch selbst für die Zahlung der lokalen Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle und Zollabfertigungsgebühren im Bestimmungsland verantwortlich.
Artikel 4 – Zahlung und Anzahlung
4.1 Beim Kauf des Produkts über den Webshop leistet der Kunde eine Anzahlung von 250,- € (oder dem entsprechenden Betrag in der jeweiligen Währung). Mit dieser Anzahlung reserviert der Kunde den nächstverfügbaren Groundfridge in der Produktionskette. Die Auftragsbearbeitung und Reservierung beginnt, sobald diese Anzahlung vom Verkäufer eingegangen ist.
4.2 Nach der ersten Anzahlung gelten, abhängig vom geplanten Abholdatum/Freigabe, zwei Optionen für die Folgezahungen:
- Option A (Schnelle Lieferung innerhalb von 20 Arbeitstagen): Erfolgt das Abholdatum/die Freigabe innerhalb von zwanzig (20) Arbeitstagen nach der Reservierung, ist der gesamte Restbetrag spätestens fünf (5) Arbeitstage vor diesem Datum zu begleichen.
- Option B (Reguläre Lieferung): Erfolgt das Abholdatum/die Freigabe später, erfolgt die Zahlung in Raten:2. Zahlung: Der Kunde leistet eine zweite Zahlung, die die anfängliche Anzahlung auf insgesamt 40 % des gesamten Kaufpreises aufstockt. Diese Zahlung muss spätestens zehn (10) Arbeitstage nach der Auftragsbestätigung eingegangen sein. Geht diese zweite Zahlung nicht fristgerecht beim Verkäufer ein, erlischt die erfolgte Reservierung in der Produktionskette.3. Zahlung: Der Restbetrag (60 % des gesamten Kaufpreises) ist spätestens fünf (5) Arbeitstage vor dem geplanten Abholdatum/der Freigabe zu begleichen.
4.3 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen (gemäß Art. 4.1 und 4.2) nicht fristgerecht nach, sendet der Verkäufer eine kostenlose Zahlungserinnerung mit einer Frist von 14 Tagen zur Zahlung. Bleibt die Zahlung aus, schuldet der Kunde die gesetzlichen Zinsen. Eventuelle Inkassokosten werden gemäß der gesetzlichen Verordnung zur Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten (WIK) berechnet. Die Bestimmung dieses Absatzes lässt das Erlöschen der Reservierung bei verspäteter zweiter Zahlung (wie in Art. 4.2 unter Option B beschrieben) unberührt.
Artikel 5 – Lieferung und Übergang des Transportrisikos (FCA)
5.1 Die Lieferung der Waren erfolgt gemäß den Incoterms® 2020 Bedingung Free Carrier (FCA) ab dem Lager des Verkäufers in Amsterdam, NL.
5.2 Der Verkäufer erfüllt seine Lieferverpflichtung, indem er das Produkt in seinem Lager bereitstellt und sicher auf das Transportmittel des vom Kunden beauftragten Spediteurs verlädt.
5.3 Risikoübergang: Da der Spediteur vom Kunden selbst beauftragt und gesteuert wird, geht das Risiko der Beschädigung, des Verlusts oder des Diebstahls des Produkts auf den Kunden über, sobald das Produkt auf das Transportmittel des Spediteurs geladen ist (gemäß Art. 7:11 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Eventuelle Transportschäden muss der Kunde bei der Versicherung seines eigenen Spediteurs geltend machen.
5.4 Angegebene Abhol-/Lieferzeiten sind Richtwerte. Wenn der Verkäufer das Produkt nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Datum zur Verladung bereit hat, hat der Kunde das Recht, den Vertrag kostenlos aufzulösen und die Anzahlung zurückzufordern.
Artikel 6 – Widerrufsrecht (14 Tage Bedenkzeit)
6.1 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Kalendertagen zu widerrufen. Diese Frist beginnt an dem Tag, nachdem der vom Kunden beauftragte Spediteur das Produkt physisch im Lager des Verkäufers entgegengenommen hat.
6.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Verkäufer mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (zum Beispiel per E-Mail oder über das gesetzliche Muster-Widerrufsformular) informieren.
Artikel 7 – Pflichten während der Bedenkzeit & Wertminderung
7.1 Während der Bedenkzeit wird der Kunde sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Der Kunde darf das Produkt nur insoweit auspacken und prüfen, wie es zur Feststellung der Art, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts erforderlich ist, wie es ihm auch in einem physischen Geschäft gestattet wäre.
7.2 Es ist dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet, das Produkt während der Bedenkzeit zu installieren, einzugraben oder zu nutzen.
7.3 Falls der Kunde das Produkt dennoch installiert oder eingräbt und anschließend innerhalb der 14 Tage das Widerrufsrecht ausübt, ist der Kunde gesetzlich für die Wertminderung haftbar. Da ein eingegrabenes oder genutztes Produkt nicht mehr als neu an einen anderen Verbraucher verkauft werden kann, kann die Wertminderung in extremen Fällen bis zu 100% des Kaufpreises betragen. Dieser Betrag wird von der Rückzahlung der Anzahlung abgezogen.
7.4 Die Kosten und das Risiko für die Rücksendung des Produkts an das Lager in Amsterdam gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Der Kunde muss selbst einen Spediteur beauftragen. Wenn das Produkt bereits eingegraben ist, muss der Kunde das Produkt selbst vollständig ausgraben und transportbereit auf der Originalpalette an den Spediteur liefern.
Artikel 8 – Konformität und gesetzliche Gewährleistung
8.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass das Produkt bei der Übergabe an den Spediteur dem Vertrag und den Spezifikationen entspricht, die bei normaler Nutzung vernünftigerweise von einem solchen Produkt erwartet werden können.
8.2 Eventuelle Mängel, die nicht durch den Transport verursacht wurden, müssen innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb von zwei (2) Monaten nach Entdeckung, schriftlich dem Verkäufer gemeldet werden.
8.3 Wenn das Produkt einen Herstellungsfehler aufweist, der unter die gesetzliche Gewährleistung fällt, hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz des Teils. Der Verkäufer haftet jedoch aufgrund der FCA-Lieferung nicht für die Transportkosten der Ersatzteile oder des Rücksendeprodukts.
Artikel 9 – Produkteigenschaften und Genehmigungen
9.1 Der Groundfridge verfügt über keine aktive (elektrische) Kühlung. Die Innentemperatur ist vollständig abhängig von natürlichen und lokalen Gegebenheiten wie Bodenbeschaffenheit, Grundwasser, Schatten/Sonne und der Temperatur des umgebenden Bodens in einem Meter Tiefe. Der Verkäufer kann niemals für Temperaturschwankungen im Inneren, die durch diese Faktoren verursacht werden, haftbar gemacht werden.
9.2 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sich vorab bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, ob für das Eingraben des Produkts spezifische (Bau-)Genehmigungen oder Meldungen erforderlich sind. Der Verkäufer haftet nicht für das Fehlen der richtigen Genehmigungen.
Artikel 10 – Haftung
10.1 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Installation, fehlerhaftes Eingraben oder unsachgemäße Wartung durch den Kunden selbst oder durch vom Kunden beauftragte Dritte verursacht wurden.
10.2 Der Verkäufer haftet aufgrund des Risikoübergangs am Lagertor niemals für Schäden, die während oder durch den Transport entstehen.
Artikel 11 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
11.1 Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Kunden findet niederländisches Recht Anwendung. Wohnt der Kunde in einem anderen EU-Land, so behält er zudem den Schutz, den ihm das zwingende Verbraucherrecht seines eigenen Wohnsitzlandes bietet.
11.2 Streitigkeiten werden vorzugsweise einvernehmlich gelöst. Ist dies nicht möglich, kann der Kunde den Streitfall dem gesetzlich zuständigen Gericht an seinem eigenen Wohnsitz oder dem zuständigen Gericht in
Amsterdam vorlegen.
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